Prävention

 
Die Kirche will ein sicherer Ort sein, besonders für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene. In den letzten Jahren hat sie vieles dafür getan: Wer sich in den besagten Bereichen engagieren will, muss zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Engagierte müssen sich dazu verpflichten, die Grenzen anderer zu achten und sich im Rahmen von Schulungen mit Themen wie „Nähe und Distanz“ auseinandersetzen. Diese und weitere Maßnahmen sind in Schutzkonzepten der entsprechenden Kirchengemeinde oder Einrichtung zu bündeln.
 
Am 14. Juli 2021 hat der Dekanatsrat das „Institutionelle Schutzkonzept“ (ISK) des Dekanats Wiesloch verabschiedet. Es fasst die bisherigen Maßnahmen zusammen, bündelt Informationen und bildet den Rahmen für die künftige Präventionsarbeit. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung der sogenannten AROPräv wurde im Sommer 2023 das ISK des Dekanats angepasst. Die aktuelle Fassung sowie die entsprechenden Anhänge finden Sie hier:
 
Hintergründe
In der Präventionsarbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden Menschen dafür sensibilisiert, achtsam, respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen.
 
Seit 2012 hat die Erzdiözese Freiburg Bestimmungen und Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt stetig weiterentwickelt. 2015 wurde eine umfassende Präventionsordnung erlassen, die zuletzt 2019 aktualisiert worden ist: Im Januar 2020 hat der Erzbischof die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen“ in Kraft gesetzt. Im Dezember 2021 wurde die Präventionsordnung durch Ausführungsbestimmungen konkretisiert: Erzbischof Stephan Burger hat die sogenannte AROPräv der Erzdiözese Freiburg (Ordnung zur Ausführung der von der deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen) unterzeichnet (vgl. auch https://www.ebfr.de/praevention). Weiter ...
 
 
Um neben-, ehrenamtlich und hauptberuflich Tätige kurz und prägnant darüber zu informieren, was Kinderschutzgesetz und Präventionsordnung in der praktischen Arbeit mit sich bringen, haben Jugendbüro und eine Arbeitsgruppe von hauptberuflichen pastoralen MitarbeiterInnen des Dekanats Wiesloch im Januar 2017 gemeinsam ein Infoheft veröffentlicht.
 
Dieses Infoheft ist für alle Personen gedacht, die in den Kirchengemeinden, ihren Gruppen und Einrichtungen, oder in kirchlichen Verbänden und Vereinen mit Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen zu tun haben. Es informiert über Rahmenvereinbarungen, die bestimmte Instanzen mit dem zuständigen Jugendamt treffen müssen, über erweiterte Führungszeugnisse und Erklärungen zum grenzachtenden Umgang. Die Broschüre liegt in den Kirchengemeinden und im Jugendbüro auch als Druckversion vor.
 
Auszüge der Informationen aus dem Heft und Kopiervorlagen für hauptberuflich Tätige sind hier zu finden:
 
  • Hintergründe: Bundeskinderschutzgesetz | Präventionsordnung
  • Rahmenvereinbarungen mit dem zuständigen Jugendamt
  • erweiterte Führungszeugnisse
  • Erklärung zum grenzachtenden Umgang
  • Informationsabende
  • Downloads für hauptberuflich Tätige
  • Kontaktdaten | Links
 
  

Ansprechpersonen für Prävention

Raphael Brantzen

Dekanatsreferent

Carina Gottwald

Dekanatsjugendreferentin

Dr. Klemens Gramlich

Vorsitzender Dekanatsrat

Thomas Auer

Präventionsfachkraft
  

Schulungen | Termine

Di. 19.05.2026
18:00 - 21:00
Awareness auf Ferienlagern
Sa. 27.06.2026
09:00 - 12:00
Die Auffrischung im Bereich grenzachtender Umgang & Prävention!
So. 05.07.2026
09:00 - 12:00
Die Auffrischung im Bereich grenzachtender Umgang & Prävention!
Sa. 11.07.2026
09:00 - 13:00
Präventionsschulung B
Mi. 15.07.2026
18:00 - 21:00
Awareness auf Ferienlagern
Mi. 14.10.2026
Teil 1 · Teil 2 am Mi, 18.11.2026 - jeweils von 9.30-16.30 Uhr
Verantwortung übernehmen, Mitarbeitende sensibilisieren und verpflichten, Anvertraute schützen